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1635 V 30 Friedensvertrag von Prag (Dresden)
Kaiser, Sachsen (Kurfürstentum) |
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Ihren handen haben, allermaßen wie obgemelt
ohne abstattung der aufgehobnen Nutzungen
ohne abführung noch daselbst verhandnen ge-
schützes, oder andern Mobilien ausserhalb was
an Stücken und Munition Sie und die Catholischen
dahin bringen lassen, Sollen unweigerlich Restituiert
werden, Jedoch bescheidenlich und also:
Was Churfürstl[icher] D[urchlaucht] zu Sachßen im Königreich
Böhmen und Hertzogthumb Schleßien etwan
noch ihnen hat, daß sollen und wollen Seine
Churfürstl[iche] D[urchlaucht] in Zehen Tagen nach empfa<..>
ung dieses mit Kaÿ[serlicher] Maÿ [estät] handt und Secret
Insigill bekräftigten friedens, ohn allen auf-
enthalt Restituiren, Ihr Kaÿ[serlichen] Maÿ [estät] Kriegs
Volckh darvon abführen, Und der Kaÿ[serlichen] Maÿ[estät] oder
deroselben hierzu<.> In specie gevolmechtigten be-
fehls habern, die Plätz und Vestungen, So Sie etwan
innenhaben abtretten damit kein anders alß
das Kaÿ[serliche] Volckh dieselbige præoccupirn möge
da auch etwan ander Volckh noch drinnen lege
wollen Ihre Churfürst[liche] D[urchlaucht] daßelbige wo
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